Karlsruhe, den 05.12.2024
Fristen und Termine beim Finanzamt
Für Privatpersonen und Unternehmen grundsätzlich 30.05. eines Kalenderjahres, z. B.:
- Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
Abgabefristen für Steueranmeldungen und Steuerzahltermine*
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Meldepflicht monatlich
- monatlich am 10.
- Meldepflicht vierteljährlich
- 10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.
- Meldepflicht jährlich
- einen Monat nach Abgabe der Jahressteuererklärung
Durch Antrag einer Dauerfristverlängerung verzögern sich die genannten Fristen um einen Monat.
Lohn- und Kirchensteuer
- Zahlung monatlich
- monatlich am 10.
- Zahlung vierteljährlich
- 10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.
- Zahlung jährlich
- 10.01.
Vierteljährliche Zahlungen
- Einkommen- und Kirchensteuer
- 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Körperschaftsteuer
- Zahlung vierteljährlich
- 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
Gewerbesteuer
- Zahlung vierteljährlich
- 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.
* Die Angaben stellen eine exemplarische Aufstellung dar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fehler oder Kosten die durch fehlerhafte oder fehlende Angaben entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.